Allgemeine Geschäftsbedingungen
VE Versicherungsagentur GmbH
(handelnd unter der Marke „endlichlachen“)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der VE Versicherungsagentur GmbH (nachfolgend „Makler“) und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen.
§2 Status des Maklers
(1) Die VE Versicherungsagentur GmbH ist als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO tätig.
(2) Der Makler ist rechtlich auf der Seite des Kunden und vermittelt Versicherungsverträge im Interesse des Kunden.
(3) Es besteht keine vertragliche Bindung an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen.
§3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Tätigkeit ist die Beratung, Vermittlung und auf Wunsch Betreuung von Versicherungsverträgen.
(2) Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zustande.
(3) Der Makler schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine garantierte Leistungszusage des Versicherers.
§4 Beratung & Dokumentation
(1) Die Beratung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Wünsche und Bedürfnisse.
(2) Die Beratung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.
(3) Grundlage der Empfehlung sind die vom Kunden gemachten Angaben.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Beratung und Antragstellung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Änderungen wesentlicher Umstände sind unverzüglich mitzuteilen.
(3) Unrichtige oder unvollständige Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
§6 Vergütung
(1) Die Vergütung des Maklers erfolgt in der Regel durch eine Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen gezahlt wird.
(2) Dem Kunden entstehen hierfür grundsätzlich keine gesonderten Kosten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§7 Haftung
(1) Der Makler haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§8 Datenschutz
Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung auf www.endlichlachen.de.
§9 Vertragslaufzeit & Betreuung
(1) Der Maklervertrag kommt durch Inanspruchnahme der Beratungsleistung zustande.
(2) Die Betreuungspflicht bezieht sich ausschließlich auf durch den Makler vermittelte Verträge, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der VE Versicherungsagentur GmbH.
Stand: Februar 2026
VE Versicherungsagentur GmbH
(handelnd unter der Marke „endlichlachen“)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der VE Versicherungsagentur GmbH (nachfolgend „Makler“) und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen.
§2 Status des Maklers
(1) Die VE Versicherungsagentur GmbH ist als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO tätig.
(2) Der Makler ist rechtlich auf der Seite des Kunden und vermittelt Versicherungsverträge im Interesse des Kunden.
(3) Es besteht keine vertragliche Bindung an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen.
§3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Tätigkeit ist die Beratung, Vermittlung und auf Wunsch Betreuung von Versicherungsverträgen.
(2) Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zustande.
(3) Der Makler schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine garantierte Leistungszusage des Versicherers.
§4 Beratung & Dokumentation
(1) Die Beratung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Wünsche und Bedürfnisse.
(2) Die Beratung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.
(3) Grundlage der Empfehlung sind die vom Kunden gemachten Angaben.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Beratung und Antragstellung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Änderungen wesentlicher Umstände sind unverzüglich mitzuteilen.
(3) Unrichtige oder unvollständige Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
§6 Vergütung
(1) Die Vergütung des Maklers erfolgt in der Regel durch eine Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen gezahlt wird.
(2) Dem Kunden entstehen hierfür grundsätzlich keine gesonderten Kosten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§7 Haftung
(1) Der Makler haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§8 Datenschutz
Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung auf www.endlichlachen.de.
§9 Vertragslaufzeit & Betreuung
(1) Der Maklervertrag kommt durch Inanspruchnahme der Beratungsleistung zustande.
(2) Die Betreuungspflicht bezieht sich ausschließlich auf durch den Makler vermittelte Verträge, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der VE Versicherungsagentur GmbH.
Stand: Februar 2026